Abschiebung in den Tod

Laut der Aidshilfe Salzburg schiebt die Regierung zunehmend an Aids erkrankte Asylbewerber in ihre Heimatländer ab – auf Kosten von deren Gesundheit. Während der Dauer ihres Asylverfahrens in Österreich werden die Leute medizinisch versorgt. Eine Abschiebung kann eine oft jahrelange HIV/Aids-Therapie unterbrechen oder gar beenden, da in den meisten Herkunftsländern keine adäquate und bezahlbare Versorgung besteht.

Während das offizielle Österreich am 1. Dezember den Welt-Aids-Tag begangen hat und jährlich den Life Ball feiert, „setzt man Asylwerber ganz bewusst einer Lebensgefahr aus“, sagt Maritta Teufl-Bruckbauer, die Leiterin der Aidshilfe Salzburg, die ein Bleiberecht für HIV-positive Asylwerber fordert. Der Fall eines 51-jährigen Kenianers, der seit Jahren in Wien in Therapie ist, war Ende letzten Jahres Anlass für eine Pressekonferenz. Der Mann lebt seit 2003 in Österreich und könnte seinen Lebensunterhalt selbst verdienen, wenn man ihn ließe. Nach einem negativen Asylbescheid droht ihm jetzt die Abschiebung in sein Heimatland. Es fehlt nur noch das sogenannte Heimreisezertifikat von der kenianischen Botschaft in Wien. Sobald das Dokument da ist können sich die Behörden darauf berufen, dass dem Flüchtling zu Hause keine Gefahr drohe, und ihn abschieben.

Allerdings kann Kenia, wie die meisten anderen afrikanischen Staaten auch, nicht garantieren, dass der Patient behandelt wird. Auf dem freien Markt würden die erforderlichen Medikamente laut Aids-Hilfen monatlich umgerechnet mehrere 100 Euro kosten – mehr als sich die meisten Kenianer leisten können.

Autor

Ralf Leonhard

war bis zu seinem plötzlichen Tod im Mai 2023 freier Journalist in Wien und ständiger Korrespondent von "welt-sichten".

Nach österreichischer Praxis darf abgeschoben werden, wenn im Herkunftsland die Möglichkeit einer Therapie „grundsätzlich“ gegeben ist. Mit der Verschärfung des Fremdenrechts wurde dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Einzelfallprüfung entzogen. Niemand stellt also fest, ob der oder die Asylsuchende im Heimatland Zugang zu adäquater medizinischer Versorgung hat und sich diese auch leisten kann. Die österreichischen Behörden stützen sich nur auf die Angaben der Herkunftsländer, die oft nicht zutreffend seien, erklärt der Wiener Aids-Spezialist Florian Breitenecker von der Universitäts-Hautklinik im Allgemeinen Krankenhaus. Rechtlich beruft sich das Innenministerium auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dieser hatte in einem Urteil die Ausweisung einer mit HIV-infizierten Person nach Tansania gebilligt.

Maritta Teufl-Bruckbauer weiß von Leuten, die in andere Länder ausgereist und dort untergetaucht sind, um der Abschiebung zu entgehen, und fürchtet um deren Überleben. Aber selbst jene, die mangels Heimreisezertifikat noch geduldet werden, leben in einem rechtlichen Niemandsland: ohne Arbeitserlaubnis, ohne Grundsicherung und daher auch ohne Versicherung. Damit sie ihre Therapie fortsetzen können, braucht die Aidshilfe Sponsoren, die die Versicherung bezahlen.

Ihm Wohnprojekt der Salzburger Aidshilfe leben derzeit 25 HIV-positive Menschen, 10 davon sind Asylwerber. Über das Schicksal abgeschobener Patienten habe sie keine Information, berichtet Teufl-Bruckbauer. Nach ihren Schätzungen leben zwischen 50 und 100 HIV-positive Asylwerber oder illegal eingereiste Infizierte in Österreich: „Eine kleine Gruppe, für die wir eine humane Lösung fordern. Wir sind der Meinung, dass Österreich sich das leisten kann.“

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erschienen in Ausgabe 3 / 2012: Hunger: Es reicht!
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