Der 29. Januar sei ein großer Tag für den Klimaschutz und für die Demokratie gewesen. Sagte Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, nur wenige Tage später in einem Webinar. Was war geschehen? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte an diesem Tag geurteilt, die Bundesregierung müsse ihr Klimaschutzprogramm vom Oktober 2023 nachbessern. Die vorgesehenen Maßnahmen reichten nicht, die Emissionen Deutschlands bis zum Jahr 2030 wie vom Klimaschutzgesetz vorgeschrieben um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Umwelthilfe hatte gegen die Regierung geklagt. Das Leipziger Urteil ist rechtskräftig, die Bundesregierung muss nun bis Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen.
Leipzig ist ein weiteres Beispiel erfolgreicher Gerichtsverfahren mit dem Ziel, einen wirksameren Klimaschutz zu erzwingen. Die Zahl solcher Prozesse steigt seit Jahren, Mitte März zählte die Datenbank für Klimaklagen der Columbia Law School in New York weltweit knapp 4800 laufende oder abgeschlossene Fälle.
Das Paris-Abkommen als Rechtsgrundlage
Francesca Mascha Klein von der Umweltorganisation Germanwatch führt den Anstieg vor allem auf die UN-Klimaschutzkonferenz 2015 in Paris zurück. Mit dem dort beschlossenen Paris-Abkommen sei eine wichtige Rechtsgrundlage dafür geschaffen worden. Die internationale Zivilgesellschaft habe erkannt, das Recht für den Schutz von Betroffenen der Klimakrise zu nutzen.
Häufig stehen Organisationen wie Germanwatch oder die Umwelthilfe hinter den Klagen: Sie treten selbst als Kläger auf, wie im Leipziger Verfahren gegen die Bundesregierung, oder unterstützen Kläger ideologisch und finanziell. So hat Germanwatch den Peruaner Saúl Luciano Lliuya über Jahre in seinem Verfahren gegen den Energieversorger RWE begleitet.
Der Bauer und Bergführer hatte RWE vor dem Oberlandesgericht Hamm auf Schadenersatz verklagt, weil das Unternehmen mit seinen Kraftwerken signifikant zur Erderhitzung beitrage, die sein Dorf in den peruanischen Anden gefährde. Das Gericht wies die Klage ab, erkannte jedoch an, dass grundsätzlich nach deutschem Zivilrecht große Emittenten wie RWE für die Folgen der Klimakrise haftbar gemacht werden können.
Strategische Klagen gegen Staaten und Konzerne
Die Urteile von Leipzig und Hamm stehen für die zwei Arten von Klimaklagen, die am meisten öffentliche Aufmerksamkeit erregen: Verfahren gegen Regierungen und staatliche Behörden einerseits und gegen Unternehmen andererseits. Zu wichtigen Verfahren gegen Regierungen zählen der sogenannte Urgenda-Fall, benannt nach der klagenden Umweltorganisation, in dem die niederländische Regierung 2019 zu mehr Klimaschutz verurteilt wurde, und das ähnlich gelagerte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwei Jahre später gegen die Bundesregierung.
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Bei den Verfahren gegen Unternehmen stechen das gegen RWE und der noch laufende Prozess der niederländischen Organisation Milieudefensie gegen den Ölkonzern Shell hervor. In der ersten Instanz war Shell zu einem engagierten Klimaschutz verdonnert worden, die zweite Instanz hob das Urteil vollständig auf, wogegen Milieudefensie Berufung eingelegt hat.
Auch internationale Gerichte befassen sich mit dem Klimawandel. Im April 2024 gab der Europäische Menschenrechtsgerichtshof dem Schweizer Verein KlimaSeniorinnen Recht und verurteilte die Schweiz dazu, ihre Emissionen stärker als geplant zu senken. Die Regierung in Bern ignoriert den Richterspruch bislang. Und im vergangenen Jahr stellte der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten fest, der Klimawandel sei eine „universelle und ernstzunehmende Bedrohung“ für die Weltgemeinschaft; die Staaten seien zu wirksamem Klimaschutz verpflichtet. Initiiert hatte das Verfahren eine Studentengruppe des Inselstaats Vanuatu, dessen Existenz vom steigenden Meeresspiegel bedroht wird.
Helfen Klimaklagen, die Erderhitzung zu bremsen? Manche bezweifeln das. Tim Eicke, zum Beispiel, Richter am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. In einem abweichenden Votum zum KlimaSeniorinnen-Urteil erklärte der britisch-deutsche Jurist, er fürchte, dass solche Verfahren lediglich die Zeit und Ressourcen von Regierungen und Behörden beanspruchten, die ihnen dann im Kampf gegen den Klimawandel fehlten – dass also Klimaklagen unterm Strich dem Klimaschutz eher schadeten.
Messbare Erfolge durch Urteile
Remo Klinger, Rechtsanwalt in Berlin, der die Deutsche Umwelthilfe häufig in Klimaklagen vertritt, überzeugt das nicht. Er verweist unter anderem auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021. Die Bundesregierung habe danach das Klimaschutzgesetz verschärft, so dass nun bis 2030 im Vergleich zum alten Gesetz 130 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente weniger emittiert werden sollen. „Und dass sie sich daran hält, dazu diente ja unsere Klage gegen das Klimaschutzprogramm vorm Bundesverwaltungsgericht“, sagt Klinger. Die Urgenda-Klage in den Niederlanden wiederum hatte zur Folge, dass die Regierung in Den Haag ein Tempolimit auf Autobahnen einführte und ein Kohlekraftwerk des Betreibers Vattenfall schließen ließ.
Es gibt also Beispiele dafür, dass Klimaklagen helfen können, messbar Emissionen zu reduzieren. Die Verfechter von Klimaklagen machen die Wirkung aber nicht nur daran fest. „Wir schauen auch: Wie wurde ein Urteil in der Öffentlichkeit aufgegriffen, wie wurde es diskutiert?“, sagt Francesca Mascha Klein. Bei Germanwatch ist sie Rechtsreferentin für strategische Prozessführung – und in dem Jobtitel steckt bereits drin, worum es geht: Der Erfolg einer Klimaklage bemisst sich nicht nur daran, wem das Gericht am Ende recht gibt, sondern auch daran, ob sie darüber hinaus den Kampf gegen den Klimawandel voranbringt. So dient die Klage gegen RWE als Vorbild für weitere Fälle, etwa von Inselbewohnern aus Indonesien gegen den Schweizer Zementhersteller Holcim. Klein erklärt, seit dem Urteil gegen RWE beobachte sie zudem, wie die Finanzmärkte darauf reagieren: Werden fossile Geschäftsmodelle seitdem stärker als Risiko wahrgenommen?
Die Rechtsfigur der weltumspannenden Nachbarschaft
Manche Urteile bilden auch das Recht selbst fort. So wurde mit dem RWE-Verfahren die Rechtsfigur einer „weltumspannenden Nachbarschaft“ etabliert, erklärt der an der Universität Frankfurt lehrende Rechtswissenschaftler David Markworth: Das deutsche Zivilrecht bezieht sich normalerweise auf Streitigkeiten zwischen „Nachbarn“, die unmittelbar miteinander zu tun haben. Das Gericht in Hamm hat festgestellt, dass in der Klimakrise Kläger aber auch über Grenzen hinweg Ansprüche geltend machen können. Wegen solcher wegweisenden Klarstellungen haben Klimaschützer das RWE-Urteil als Erfolg gefeiert, obwohl die Klage abgewiesen wurde.
Markworth, der über zivilrechtliche Klimaklagen habilitiert hat, schreibt sogar, der Hauptzweck von Zivilprozessen – die Durchsetzung der Rechte des Klägers – scheine in Klimaklagen „eine eher untergeordnete Rolle zu spielen“. Es gehe vor allem um strategische Erfolge, etwa „die Befeuerung der klimapolitischen Debatte“.
Vorwurf des Rechtsmissbrauchs
Missbrauchen Kläger wie Germanwatch oder die Deutsche Umwelthilfe damit das Recht für klimapolitische Zwecke? Ja, sagte vor einigen Jahren der CDU-Wirtschaftsrat und forderte, Klimaklagen gegen Unternehmen sollten verboten werden. Sie seien „ideologisch motiviert“, grenzten an Rufmord und dienten der Profilierung der Klimaaktivisten. Nein, sagt David Markworth. Für ihn steht außer Zweifel, dass Klagen wie die gegen RWE zulässig sind und die Gerichte sich damit auseinandersetzen müssen.
Auch Rechtsanwalt Klinger und Francesca Mascha Klein weisen den Vorwurf des Missbrauchs zurück. Die Rechtsexpertin von Germanwatch sagt, es gehe um beides: „Wir möchten den Einzelfall vor Gericht gewinnen. Darüber hinaus möchten wir aber auch eine strukturelle Veränderung herbeiführen.“ Remo Klinger ergänzt, bei der strategischen Prozessführung gehe es darum, Fälle vor Gericht zu bringen, „um Probleme juristisch anzugehen, die sich über den Einzelfall hinaus stellen“. Missbräuchlich wäre es vielmehr, wenn Tausende Klagen in einer Sache erhoben würden, die sich durch einige wenige grundlegende Verfahren klären ließen.
Vor allem bei Klagen gegen die Klimapolitik von Regierungen lautet die Kritik manchmal, hier sollten auf dem Rechtsweg die politische Willensbildung und die demokratische Entscheidungsfindung ausgehebelt werden. Bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum 70. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention sagte einer der geladenen Sachverständigen, das KlimaSeniorinnen-Urteil gegen die Schweiz berge die Gefahr, dass mit der Konvention eine Frage geregelt werden solle, die „naturgemäß der Politik überlassen werden sollte: Welche Opfer von den Bürgern verlangt werden müssen, um bestimmte Klimaziele wirklich zu erreichen.“
Grenzen der gerichtlichen Kontrolle
Klein und Klinger entgegnen, die Frage, ob Staaten zum Klimaschutz rechtlich verpflichtet sind oder nicht, stelle sich nicht mehr. Das ergebe sich aus dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr und für Deutschland aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Es gehe nun vor allem darum, gerichtlich prüfen zu lassen, ob ein Staat diesen Pflichten genügt und die eigenen Gesetze befolgt.
Nur wenn Gerichte der Politik bei der Einhaltung der Gesetze einen möglichen Entscheidungsspielraum nähmen, würden sie ihre Kompetenzen überschreiten, sagt Klinger. Aber das sei weder beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch beim Leipziger Urteil zum Klimaschutzprogramm der Fall gewesen: Darin heißt es, auf welche Weise die Bundesregierung die Einsparungslücke in Höhe von 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten schließe, müsse sie selbst festlegen. Und nur ein gutes Jahr nach seinem wegweisenden Urteil für ein schärferes Klimaschutzgesetz wies das Bundesverfassungsgericht eine Klage zur Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen zurück. Begründung: Eine solche Einzelmaßnahme sei Sache des Gesetzgebers und könne nicht Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung sein.
Francesca Mascha Klein von Germanwatch sagt, um Klimapolitik müsse in der Öffentlichkeit politisch gerungen werden. Klimaklagen könnten das ergänzen, aber nicht ersetzen.
Klimaklagen sind längst legitimer Teil der Klimaschutzpolitik
Aber natürlich wollen die Kläger, dass die Richter in ihrem Sinne urteilen und den Klimaschutz voranbringen. Rechtswissenschaftler David Markworth spricht im Zusammenhang mit Klagen gegen Regierungen zugespitzt von „Verzweiflungstaten“: Sie würden als „letztes Mittel“ gesehen, den Klimawandel noch aufzuhalten, weil man auf politischer Ebene nicht weiterkomme.
Das klingt auch bei Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch an. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ende Januar sagte er mit Blick auf den politischen Einfluss der Autolobby und anderer klimaschädlicher Industrien, er erwarte „im Moment noch nicht, dass die Politik sich emanzipiert von den großen fossilen Konzernen“. Er sehe aber eine Möglichkeit, „gemeinsam mit den Menschen in Deutschland, mit den Gerichten und auf der Basis von Recht und Ordnung“ Dinge zu verändern.
Im Rechtsstaat sind Klimaklagen längst legitimer Teil der Klimaschutzpolitik. Das lässt sich nicht wieder zurückdrehen. Die Zahl der Verfahren weltweit wird weiter wachsen. Richter werden das Klimaschutzrecht auslegen und mit ihren Urteilen fortbilden. Und sie werden die Politik beeinflussen, bis ganz nach oben: Vanuatu hat zusammen mit anderen Ländern, vor allem aus dem globalen Süden, eine UN-Resolution formuliert, in der die Staaten aufgefordert werden, dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zum Klimaschutz zu folgen. Derzeit wird in der UN-Generalversammlung erbittert um den Wortlaut der Resolution gerungen. Ausgang offen.
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