Drei Mülleimer in verschiedenen Farben stehen in vielen Parks, Einkaufszentren und Wohnungen in Guatemala: Einer für Biomüll, einer für recycelbaren Abfall und ein dritter für den Rest. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als sei das Land ein Vorreiter der Mülltrennung in Zentralamerika. Doch das scheint nur so. Am 11. Februar 2025 führte das Umweltministerium die verpflichtende Mülltrennung ein. Ein halbes Jahr später aber wurde der Erlass vom Verfassungsgericht kassiert. Seither sind die bunten Tonnen nur noch ein dekoratives Element.
Der Erlass des Umweltministeriums sah hohe Geldstrafen für diejenigen vor, die ihren Müll nicht trennen. Dafür und für die Überwachung sollten die kommunalen Behörden zuständig sein. Die Bürgermeister wussten: Wenn sie ihre Wähler mit Bußgeldern in Höhe der vorgeschlagenen 400 bis 17.000 Euro überziehen, würde ihnen das bei der nächsten Wahl schaden. Zudem sollten sie zunächst einmal Geld ausgeben, denn sie sollten Höfe zur Aufnahme des getrennten Mülls, Kompostieranlagen und Entsorgungseinrichtungen errichten. Ein paar Bürgermeister legten Verfassungsbeschwerde ein und am 25. August 2025 entschied das Verfassungsgericht zu ihren Gunsten. Die Müllentsorgung sei Angelegenheit der Gemeinden, sie dürften auch darüber entscheiden, ob der Müll getrennt wird oder nicht – zumal sie meist nicht über die nötigen finanziellen Mittel für die Ausstattung verfügten.
Die Gemeinden vergeben Lizenzen an Müllabfuhr-Unternehmen
Autorin
Cecibel Romero
berichtet seit 1995 aus ihrem Heimatland El Salvador für lateinamerikanische und deutsche Medien. Seit Juli 2025 lebt sie in Guatemala.Eine Umfrage im Verwaltungsgebiet der gut drei Millionen Einwohner zählenden Hauptstadt Guatemala-Stadt zeigt: 42,8 Prozent des Mülls verbrennen die Einwohner selbst im Garten oder auf der Straße, 41,9 Prozent wird von privaten oder öffentlichen Müllabfuhr-Unternehmen abgeholt und nur 6,8 Prozent werden recycelt oder kompostiert.
Die meisten der 340 Gemeinden des Landes verfügen nicht über eine eigene Müllabfuhr. Sie vergeben Lizenzen an private Unternehmen, und auch die haben gegen den Erlass des Umweltministeriums protestiert. Sie sehen sich „enteignet“, weil sie einen Teil ihrer Einnahmen mit der nachträglichen Trennung des Hausmülls verdienen – rund 25.000 Menschen leben in Guatemala davon.
Giovanno Arroyos Familie lebt in der dritten Generation vom Müllgeschäft
Geovanni Arroyo, 50, ist einer von ihnen. Seine Familie ist schon seit drei Generationen in diesem Geschäft. Sein Großvater sammelte den Müll mit einem Schubkarren ein, sein Vater hatte ein Fahrrad. Seine kleine Firma besitzt zwei Lastwagen. Die fahren durch drei Wohnviertel und kippen, was eingesammelt wurde, in die größte offene Müllhalde Zentralamerikas im Zentrum der Hauptstadt. „Ich habe schon mit sieben Jahren angefangen“, erzählt er. Heute arbeiten zwei Söhne und ein Enkel in seiner Firma.
Arroyos Arbeitstag beginnt um drei Uhr in der Frühe und endet um sieben Uhr am Abend. Jeder Haushalt, der seine Dienstleistung in Anspruch nimmt, bezahlt umgerechnet fünf Euro im Monat. Davon bezahlt er nicht nur seine acht Angestellten, die Reparaturen seiner Lastwagen und Steuern. Dazu kommen 600 Euro „Schutzgeld“ im Monat, die er an eine kriminelle Bande zahlen muss, die die Müllkippe kontrolliert. Dass er Wertstoffe aus dem gesammelten Abfall pickt, bevor er ihn in die Müllhalde kippt, hat für ihn nichts mit Ökologie zu tun. Er verkauft Aluminium, Plastik, Glas und Karton an entsprechende Aufbereitungsanlagen und verdient damit rund 100 zusätzliche Euro am Tag. Ohne sie wäre sein Betrieb nicht rentabel.
Ihm zumindest hilft die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Der Luft, den Flüssen, der gesamten Umwelt und damit der Gesundheit der Menschen aber hilft sie nicht. Noch immer wird fast die Hälfte des Mülls einfach verbrannt oder illegal entsorgt.
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