Gericht: Asylanträge trotz Weiterreise nicht automatisch ungültig
Münster/Minden - Asylanträge von bereits in einem anderen Land anerkannten Schutzberechtigten dürfen nach einem Gerichtsurteil nicht für unzulässig erklärt werden, wenn ihnen bei der Rücküberstellung die Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung droht. Das gilt auch für Asylsuchende, die bisher nur einen Antrag in dem anderen Land gestellt haben, wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag in Münster mitteilte. In zwei Gerichtsurteilen entschied es zugunsten eines anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali.