Menschenrechte

Marén Gröschel für welt-sichten.

Die Menschenrechte gelten für alle. In der Praxis aber werden sie von repressiven Regierungen oder durch entwürdigende Lebensumstände immer wieder verletzt. Debattiert wird zudem, ob die Menschenrechte in verschiedenen Kulturen Verschiedenes bedeuten und ob politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechten gleich wichtig sind. Und überall müssen Menschen für die Verwirklichung ihrer Rechte kämpfen.

Aktuell zum Thema

Afghanistan
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Die restriktive Einreisepolitik der USA bei der Fußball-Weltmeisterschaft wird in Deutschland zu Recht kritisiert. Dabei sind die Einreisebestimmungen für Menschen aus dem globalen Süden und besonders Afrika auch hierzulande schikanös.

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Polizeigewalt in Peru
Vor knapp vier Jahren töteten Sicherheitskräfte in Peru bei der gewaltsamen Niederschlagung von Protesten Dutzende Menschen. Die neue Präsidentin Fujimori erschwert die juristische Aufarbeitung.
Zwei Rennfahrer auf Motorrädern rasen über die Grand-Prix-Motorradrennstrecke Mandalika in Indonesien.
Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank
Die vor zehn Jahren gegründete Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank AIIB soll die Dominanz des Westens in der Entwicklungsfinanzierung brechen. Obwohl europäische Staaten sie mittragen, ignoriert sie in ihrer Projektarbeit oft Menschenrechte und Transparenz.
NGO-Gesetz
Das indische Gesetz, das die Finanzierung von NGOs mit Geld aus dem Ausland reguliert, soll ein weiteres Mal geändert werden. Das könnte die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen noch schwieriger machen.

Gut zu wissen

Internationaler Menschenrechtsschutz
Was bringen Erklärungen und Konventionen?
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die internationalen Verträge und Abkommen, die auf ihr beruhen, bieten keinen direkten Schutz vor Menschenrechtsverletzungen. Aber sie machen deutlich, was zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehört. Das delegitimiert die Täter und stärkt die Opfer von Verletzungen in der Gewissheit, was Unrecht ist. Auf welche internationalen Rechtsakte können sie sich berufen?

Der heutige internationale Menschenrechtsschutz beruht auf Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Das sind rechtsverbindliche internationale Verträge, die inzwischen von der Mehrzahl der Staaten ratifiziert worden sind.

Grundlegend sind zwei Menschenrechtspakte, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1966 verabschiedet hat: Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, ICCPR) schreibt Schutz- und Freiheitsrechte fest, darunter das Folter- und Sklavereiverbot, das Recht auf Schutz des Privatlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das passive und aktive Wahlrecht. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt, ICESCR)  verpflichtet Staaten dazu, diskriminierungsfreien Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zu gewährleisten, darunter die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wohnen, Wasser, Sanitärversorgung und Teilhabe am kulturellen Leben.

Darüber hinaus regeln verschiedene weitere Konventionen und Abkommen den  Schutz der Menschenrechte für bestimmte Bevölkerungsgruppen – so das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (ICERD), die Frauenrechtskonvention (CEDAW), die Konvention gegen Folter CAT), die Kinderrechtskonvention (CRC), die Wanderarbeiter-Konvention (ICMW), die Behindertenrechtskonvention (CRPD) und die Konvention gegen das Verschwindenlassen (CPED). 

Staaten, die diese Abkommen ratifiziert haben, haben sich dazu verpflichtet, die darin garantierten Rechte zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Auch müssen sie regelmäßig den Fachausschüssen der Vereinten Nationen über den Stand der Umsetzung berichten. Die verschiedenen Konventionen sind von unterschiedlich vielen Staaten ratifiziert und damit für sie selbst rechtskräftig gemacht worden; relativ wenige haben zum Beispiel die Wanderarbeiter-Konvention ratifiziert, Deutschland, die Schweiz und die meisten Industrie- und Einwanderungsländer bis 2023 nicht.

Hintergrund

Menschenrechtsorganisationen geraten in vielen Ländern zunehmend unter Druck und werden schikaniert. Doch das ist eine Reak­tion darauf, dass sie stärker werden. Internationale Gremien können den Schutz der Menschenrechte nicht erzwingen, den Regierungen aber inzwischen sehr lästig werden.

Infografik

Todesstrafe weltweit Grafik

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