Dazu müssen die Leistungen einigen Kriterien genügen, darunter folgenden: Das Empfängerland muss auf der entsprechenden DAC-Liste der OECD stehen; die Hilfe muss der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes und der Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung dienen; Kredite, die als Entwicklungshilfe deklariert werden, müssen für das Empfängerland deutlich günstiger sein als kommerzielle Kredite.
Die wesentlichen ODA-Kriterien gelten seit 1969, wurden seitdem aber mehrmals geändert und erweitert. So dürfen die Geber seit den 1980er Jahren auch Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen und für den Unterhalt von Studienplätzen für Studentinnen und Studenten aus Entwicklungsländern als ODA verbuchen. Seit 2018 gelten bestimmte Ausgaben für militärische Unterstützung als ODA, und seit 2020 berät der DAC darüber, unter welchen Bedingungen die staatliche Förderung von Privatinvestitionen in Entwicklungsländern als ODA angerechnet werden darf.
Der DAC zieht jährlich Bilanz über die Höhe der ODA seiner Mitglieder. Die jahrzehntealte Zusage, mindestens 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung als ODA bereitzustellen, erfüllen nur wenige – im Jahr 2022 waren es Luxemburg, Schweden, Norwegen, Deutschland und Dänemark. In Deutschland entfällt der größte Teil der ODA auf das Bundesentwicklungsministerium, aber auch andere Ministerien wie das Auswärtige Amt und das Umweltministerium sowie die Bundesländer vergeben Entwicklungshilfe.