Warum die Schweiz gegen einen Rohstoffhändler ermittelt

Bewaffnete Kämpfer der M23-Miliz stehen im Osten der DR Kongo bei einer Coltan-Mine.
CAMILLE LAFFONT/AFP via Getty Images
Bewaffnete Kämpfer der M23-Miliz wachen im Osten der DR Kongo über eine Coltan-Mine. Dem Schweizer Christoph Huber, der in Südafrika lebt, wird vorgeworfen, viel Geld mit Mineralien aus illegalen Minen im Kongo verdient zu haben. Die Schweizer Staatsanwaltschaft ermittelt.
Krieg im Ostkongo
Christoph Huber soll am Schmuggel von Mineralien aus dem Konfliktgebiet im Ostkongo verdient haben. Wenn die Ermittlungen der Justiz zur Anklage führen, ist das ein Zeichen, dass Geschäftsleute in solchen Fällen nicht straflos bleiben.

Der Schweizer Christoph Huber führt ein zurückgezogenes Leben. Er ist verheiratet und wohnt in Südafrika, wo er mehrere Häuser besitzt, darunter eins in einem abgeschotteten Luxusviertel in Somerset West, Kapstadt, wie das Magazin „The Continent“ im Juli 2024 berichtet hat. Eines der wenigen Fotos von Huber zeigt einen Mann mit schiefem Lächeln, Sonnenbrille und einer umgedrehten Schirmmütze auf dem Kopf. Wo das Bild aufgenommen wurde, ist nicht bekannt.

Während Hubers Privatleben verborgen bleibt, sind seine Geschäfte Gegenstand von zahlreichen Berichten nichtstaatlicher Organisationen (NGOs) und selbst der UN. Denn Huber handelt seit Jahrzehnten mit Mineralien aus dem Ostkongo, wo seit über dreißig Jahren Krieg herrscht. Der Verdacht: Huber habe sich an Plünderungen beteiligt und mit bewaffneten Gruppen zusammengearbeitet, um seine Geschäfte voranzutreiben, und damit viel Geld verdient. Seit 2018 ermittelt in der Schweiz die Bundesanwaltschaft gegen ihn. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Krieg im Osten der DR Kongo ist laut dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR eine der „komplexesten humanitären Krisen weltweit“. Seit Januar 2025 hat sich die Lage dort stark verschlechtert: Flüchtlingsunterkünfte, Schulen und Krankenhäuser werden angegriffen. 7,3 Millionen Menschen wurden seitdem innerhalb des Landes vertrieben, 86.000 in umliegende Länder geflohen.

Huber soll seit 1997 Coltan aus der DR Kongo gekauft haben

Gleichzeitig ist die Region reich an Mineralien wie Kobalt, die für die Herstellung von Handys und Computern benötigt werden. Doch wenn Rohstoffe in einem Gebiet ausgebeutet werden, in dem ein Gewaltkonflikt schwelt, ist die Gefahr hoch, dass sich Geschäftsleute an Menschenrechtsverletzungen beteiligen.

Im Falle von Huber berichtete das belgische Forschungsinstitut International Peace Information Service (IPIS) bereits im Jahr 2002, er habe 1997 begonnen, Coltan aus dem kongolesischen Kriegsgebiet vom ruandischen Militär zu kaufen und zur Weiterverarbeitung nach Kasachstan zu exportieren. Ab 2001 soll seine Firma zudem direkte Geschäftsbeziehungen zur bewaffneten Rebellengruppe RCD-Goma unterhalten haben, die damals Gebiete im Ostkongo kontrollierte, wie die Menschenrechtsorganisation Trial International nachweisen konnte. 2001 erteilte RCD-Goma Hubers Firma vier Lizenzen zum Schürfen von Mineralien und Schutzgarantien der Miliz für die Abbauarbeiten der Firma.

Trial International hat deswegen 2016 gegen Huber eine Klage bei der Schweizer Bundesanwaltschaft eingereicht, die seit 2018 gegen ihn ermittelt. Sollte Huber angeklagt werden, wäre dies ein Meilenstein in der Strafverfolgung von internationalen Verbrechen im Zusammenhang mit anderen schweren Menschenrechtsverletzungen mit Beteiligung von Wirtschaftsakteuren, sagt Babaka Tracy Mputu von Trial International. Es könnte das erste Mal in der Schweiz sein, dass ein wirtschaftlicher Akteur für das Kriegsverbrechen der Plünderung angeklagt würde.

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Bis heute ist die juristische Aufarbeitung der Beteiligung von Geschäftsleuten an Kriegsverbrechen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen schwierig – nicht nur, weil Wirtschaftsverbrechen in der internationalen Strafverfolgung lange keine Priorität hatten, sondern auch, weil diese Fälle noch komplexer sind: Die Juristen müssten nicht nur internationales Strafrecht, sondern auch andere Bereiche des Wirtschafts- und Völkerrechts in Betracht ziehen, zudem seien die Ermittlungen angesichts der komplexen Unternehmensstrukturen international tätiger Firmen langwierig, so Mputu.

Im Falle Huber liegt allerdings die schriftliche Vereinbarung zwischen seiner Firma und RCD-Goma vor. Mit solchen starken Belegen fragt sich Mputu, warum die Ermittlungen sich über inzwischen sieben Jahren hinziehen. „Trotz der Komplexität solcher Ermittlungen bleibt die Abwesenheit konkreter Entwicklungen in dieser Rechtssache schwierig zu erklären“, sagt die Rechtsberaterin bei Trial International.

Dabei wäre eine Anklage wichtig, um zu zeigen, dass auch Wirtschaftsakteure sich nicht vor ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte drücken könnten, so Mputu. Dies wäre vor allem für die Schweiz wichtig, die als globale Drehscheibe für den Rohstoffhandel fungiert: „Es sollte für niemanden Straflosigkeit geben, auch nicht für Geschäftsleute oder Firmen.“

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