In einigen Punkten Nachholbedarf

Die Asylpolitik der Schweiz hält insgesamt die Standards der Europäischen Union ein, sollte aber in einigen Punkten verbessert werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine breit angelegte Vergleichsstudie, vorgelegt von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und dem Verbindungsbüro des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR). Bei der gerechten Verteilung von Flüchtlingen hingegen könnte die EU von der Schweiz lernen.

Die Studie beleuchtet das Verhältnis zwischen dem Schweizer Asylrecht, EU-Standards und dem internationalen Flüchtlingsrecht. Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, sie hat sich aber dazu verpflichtet, bestimmte Punkte der EU-Abkommen von Dublin und Schengen zu erfüllen. Der wissenschaftliche Vergleich befasst sich mit dem Flüchtlingsbegriff, EU-Mindestrichtlinien zu Asylverfahren sowie mit den Aufnahmebedingungen von Flüchtlingen. Die Schweizer Asylpolitik könne dem Vergleich mit dem europarechtlichen Standard „weitgehend standhalten“, lautet das Fazit der Autoren, einer Reihe von Fachleuten verschiedener Schweizer Universitäten. Die Studie weist aber auch auf Mängel hin, die zu Verstößen gegen das Völkerrecht führen könnten. Das betreffe insbesondere den Familiennachzug im Falle von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen. Das Außenministerium und das Bundesamts für Migration (BFM) haben die Studie mit finanziert und waren auch an der Ausarbeitung beteiligt.

Auch beim Rechtsschutz, der Haftdauer und dem Zugang zu Hilfen und zum Arbeitsmarkt gibt es laut Susanne Bolz, Juristin bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, in einigen Punkten Nachholbedarf in der Angleichung an europäische Standards. Im Botschaftsverfahren hingegen sei die Schweiz der EU voraus. Das Verfahren ermöglicht es Schutzsuchenden, in Schweizer Botschaften im Ausland ein Asylgesuch zu stellen. „Doch während die EU dabei ist, dieses Verfahren einzuführen, will die Schweiz es abschaffen“, sagt Bolz. Bei der Präsentation der Studie Anfang September in Bern gab der Jurist und Mitverfasser Francesco Maiani zu bedenken, dass es bei den Standards zu einem Wettbewerb um härtere Regelungen kommen könnte. Für die SFH und das UNHCR-Verbindungsbüro für die Schweiz und Liechtenstein sei es zentral, dass das schweizerische Asylrecht zugunsten und nicht etwa zulasten der Betroffenen weiterentwickelt werde.

Die Asylpraxis in Europa ist sehr uneinheitlich: In Griechenland etwa erhalten nur zwei Prozent aller Antragsteller einen Aufenthaltsstatus, in den Niederlanden sind es mehr als die Hälfte. Die Schweiz liegt mit 23 Prozent im europäischen Mittelfeld. „Die Quoten der Länder sind politisch motiviert. Sie hängen von nationalen Politiken und den Beziehungen zwischen den verschiedenen Staaten ab“, erläutert SFH-Juristin Bolz. So erhalten Kurden in Deutschland, das gute Beziehungen zur Türkei pflegt, kaum Asyl, in der Schweiz hingegen schon. Die wiederum gibt Tschetschenen seltener Asyl, wogegen sie in Österreich zu rund 60 Prozent als Flüchtlinge anerkannt werden.

Bolz kritisiert einen weiteren Punkt: Die Schweiz als Binnenland profitiere ebenso wie die EU-Mitglieder Deutschland und Österreich vom Verteilsystem des Dublin-Vertrags. Die Staaten an den EU-Außengrenzen hingegen seien über Gebühr belastet. Die Schweiz beobachtet das angelaufene „Pilotprojekt Malta“ der EU zur Umverteilung der Asylsuchenden mit Interesse: „Wir werden prüfen, in welcher Form wir uns beteiligen können“, sagt Jörg Gasser, der interimistische Direktor des BFM. In der Schweiz gilt ein Verteilschlüssel proportional zur Größe der Kantone; Gasser sieht darin durchaus auch ein mögliches Modell für die EU. Zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit hat das Außenministerium in Bern jüngst die neue Stelle eines Migrationsbeauftragten geschaffen.

erschienen in Ausgabe 11 / 2009: Anders wirtschaften
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