Weit entfernt von einer inklusiven Zusammenarbeit

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Schweiz
Die Schweiz tut in der internationalen Zusammenarbeit zu wenig für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zu diesem Schluss kommt der UN-Ausschuss der Behindertenrechtskonvention.

Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2014 unterzeichnet, acht Jahre nachdem sie verabschiedet wurde. Wie alle Vertragsstaaten verpflichtet sie sich damit, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.

Das gilt auch für die Internationale Zusammenarbeit und die Humanitäre Hilfe, wie Artikel 11 und 32 der Konvention festhalten. Demnach sollen die Vertragsstaaten zum einen „alle erforderlichen Maßnahmen“ ergreifen, um in Gefahrensituationen Menschen mit Behinderungen zu schützen. Zum anderen sollen sie die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit „für die Verwirklichung des Zwecks und der Ziele dieses Übereinkommens“ anerkennen und ihre Entwicklungspolitik entsprechend ausrichten. Vier von fünf Menschen mit Behinderungen leben in Entwicklungsländern. Sie sind in höherem Ausmaß von Armut, Arbeitslosigkeit oder fehlendem Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung betroffen als Menschen ohne Behinderung.

„Die Schweiz ist noch weit entfernt von einer inklusiven internationalen Zusammenarbeit“, sagt Chantal Baumgarten. Sie ist Projektleiterin Advocacy der Christoffel-Blindenmission (CBM) Schweiz und koordiniert das Swiss Disability and Development Consortium (SDDC), ein Netzwerk, dem außer der CBM Schweiz noch FAIRMED, Handicap International Schweiz und die International Disability Alliance angehören. Das Netzwerk bemängelt seit Jahren, die Schweiz bemühe sich zu wenig. 

Strategie für Entwicklungszusammenarbeit nötig

Baumgarten identifiziert vor allem drei grundlegende Defizite: „Es braucht eine Strategie für die Entwicklungszusammenarbeit und die Humanitäre Hilfe, die Richtlinien vorgibt, wie die Schweiz Inklusion umsetzen möchte.“ Es gebe zwar vereinzelt Projekte zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, aber keinen umfassenden Ansatz, der sicherstellt, dass alle internationalen Programme inklusiv sind. Weiter bemängelt Baumgarten den Mangel an Daten. Erst eine systematische Datenerhebung zur Zahl und zur Lage von Menschen mit Behinderungen könne dazu führen, dass sie einen gleichberechtigten Zugang zu den Programmen und Dienstleistungen bekommen – denn „was man nicht zählt, zählt nicht“, so Baumgarten. Und schließlich fehle es an Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Diese müssten verstärkt einbezogen und konsultiert werden, wenn es darum geht, Strategien und Programme zu erarbeiten und zu verwirklichen, damit diese ihren Bedürfnissen entsprechen.

Dabei war die Schweiz die letzten Jahre nicht untätig: So hat sie 2020 die Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe unterzeichnet und sich beim diesjährigen Global Disability Summit dazu verpflichtet, einen Aktionsplan für Inklusion in der internationalen Zusammenarbeit auszuarbeiten. Auch unterstützt das Departement für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) nichtstaatliche Hilfsorganisationen finanziell, die in diesem Bereich tätig sind.

Behindertenförderung als ein Ziel 

Das Außendepartement hat es in einer Mitteilung zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember vergangenen Jahres so formuliert: „Die DEZA will in Zukunft die Behindertenförderung systematisch in die Internationale Zusammenarbeit integrieren. Dazu braucht sie ein verbessertes Informationssystem und Daten zur Lage von Betroffenen in Entwicklungsländern.“ 

„Der Wille ist mittlerweile da“, sagt Baumgarten. „Was fehlt, sind konkrete Handlungen.“ Die Forderungen des SDDC decken sich mit den Empfehlungen des UN-Ausschusses. Die Schweiz ist nun in der Pflicht, die Empfehlungen umzusetzen, bevor sie bei der nächsten Überprüfung im Jahr 2028 über die Fortschritte berichten soll. Baumgarten sieht gute Möglichkeiten, die genannten Baustellen anzupacken. Einerseits werden die DEZA und die Humanitäre Hilfe dieses Jahr reorganisiert, was ein guter Zeitpunkt sei für eine Reflexion darüber, wie sie Inklusion umsetzen wollen. Andererseits wurde die Schweiz in den UN-Sicherheitsrat gewählt (siehe dazu Seite 55) und habe damit die Chance, dem Thema die notwendige Aufmerksamkeit zu geben.

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erschienen in Ausgabe 9 / 2022: Fragen, messen, publizieren
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