Mit China betreibt Deutschland schon seit 2010 keine Entwicklungszusammenarbeit mehr. Die Volksrepublik hat seitdem lediglich sogenannte Förderkredite erhalten, die sich Deutschland zum Teil als Entwicklungshilfe (ODA) anrechnen durfte. Auch die laufen dieses Jahr aus, und dennoch wird China weiter in den Statistiken der OECD als Empfänger deutscher Entwicklungshilfe auftauchen. Der Grund: die gut 40.000 jungen Chinesinnen und Chinesen, die an Deutschlands Hochschulen studieren. Die Bundesregierung berücksichtigt die Kosten, die der öffentlichen Hand in Deutschland aus der Bereitstellung dieser Studienplätze entstehen, in ihrer ODA-Bilanz und beruft sich dabei auf die Regeln des Entwicklungsausschusses (DAC) der OECD.
Im Jahr 2021 beliefen sich diese „errechneten Studienplatzkosten“ für Studierende aus Entwicklungsländern auf 1,67 Milliarden Euro. Davon entfiel knapp ein Fünftel (307,5 Millionen Euro) auf Studentinnen und Studenten aus China, die größte Gruppe ausländischer Studierender in Deutschland. Im Jahr 2024 betrugen diese Kosten insgesamt schon 2,2 Milliarden Euro – das waren immerhin sieben Prozent der gesamten deutschen ODA (30,36 Milliarden Euro). Dieser Anteil dürfte in den kommenden Jahren weiter steigen. Denn während das Budget des Entwicklungsministeriums (BMZ) gekürzt wird, gehen die Studienplatzkosten in die Höhe.
Sonderweg im OECD-Vergleich
Obwohl sich also auf diese Weise die ODA-Bilanz verschönern lässt, rechnet nur eine Minderheit der Geberländer die Studienplatzkosten ein; im Jahr 2023 waren es nur 11 von 32 OECD-Gebern. Etliche dürfen es nach den DAC-Regeln gar nicht, weil bei ihnen die Kosten etwa durch Studiengebühren gedeckt werden und die Staatskassen nicht oder kaum belasten. Außer in Deutschland fallen nur in Frankreich, Österreich und Polen die Studienplatzkosten mit mehr als fünf Prozent an der gesamten ODA ins Gewicht.
Das europäische NGO-Netzwerk Concord kritisiert die Berücksichtigung dieser Kosten in den ODA-Bilanzen seit vielen Jahren: Das seien Geldbeträge, die nicht in Entwicklungsländer fließen, sondern in den Geberländern bleiben. Abgesehen davon sei fraglich, dass die berücksichtigten Studienplätze aus entwicklungspolitischer Sicht nützlich sind.
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Genau das soll eigentlich durch die Vorgaben des DAC gewährleistet sein. Die lauten sinngemäß, Studienplatzkosten dürfen dann in die ODA eingerechnet werden, wenn die Anwesenheit der Studierenden aus Entwicklungsländern Teil einer durchdachten Entwicklungspolitik ist. Ein Indiz dafür soll sein, dass die verursachten Kosten im Haushalt ausdrücklich aufgeführt sind. Zudem sollten die für Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Behörden oder Ministerien an entwicklungspolitisch relevanten Entscheidungen in der Hochschulpolitik beteiligt sein – also etwa zur Frage, aus welchen Entwicklungsländern Studentinnen und Studenten aufgenommen werden sollten, welche Studienfächer und Abschlüsse entwicklungspolitisch besonders relevant sind und wie Studierende unterstützt werden können, ihr neu erworbenes Wissen in ihren Herkunftsländern anzuwenden.
Rechenvorgang ohne entwicklungspolitische Erwägungen
In der Regel erfüllen die Geberländer diese Kriterien nicht, kritisiert Concord. In Deutschland ist Hochschulpolitik Sache der Bundesländer. In keinem Länderhaushalt werden die ODA-anrechenbaren Kosten für Studienplätze als solche ausgewiesen. Sie gründen auch nicht auf entwicklungspolitischen Erwägungen, sondern auf einer simplen Rechnung: Die Bundesländer berechnen die Kosten für einzelne Studienplätze – ein Medizinstudium etwa ist teurer als ein Germanistik- oder Philosophiestudium – und multiplizieren die Beträge mit der Zahl der jeweiligen Studierenden aus Entwicklungsländern; daher der Begriff „errechnete Studienplatzkosten“. Das Statistische Bundesamt erfasst die Daten und reicht sie an das BMZ für die jährliche ODA-Meldung bei der OECD weiter.
Weil jedes Geberland diese Kosten auf eigene Weise berechne, beschädige das die Vergleichbarkeit der ODA-Leistungen, kritisiert Concord. Zudem sind weder das BMZ noch andere entwicklungspolitische Stellen in hochschulpolitische Entscheidungen eingebunden, die eine Anrechnung gemäß den DAC-Vorgaben in der deutschen ODA rechtfertigen würde. Es gibt auch keine verlässlichen Zahlen dazu, wie viele Studentinnen und Studenten aus Entwicklungsländern nach ihrem Studium in Deutschland in ihre Heimatländer zurückkehren und dort ihr Wissen anwenden.
Das alles spricht dagegen, die „errechneten Studienplatzkosten“ als Teil der ODA zu akzeptieren. Das heißt jedoch nicht, dass die öffentliche Finanzierung von Studienplätzen für Studierende aus Entwicklungsländern keinen entwicklungspolitischen Nutzen hat. Er ist möglicherweise nicht präzise messbar und fällt auch nicht unbedingt in den Ländern an, aus denen die Studierenden kommen. Er schlägt sich aber im globalen Bildungsniveau nieder, das zu erhöhen als globales öffentliches Gut betrachtet werden kann. Zudem fördert die Finanzierung von Studienplätzen den internationalen Bildungsaustausch. Und wenn Studierende aus Entwicklungsländern davon profitieren, trägt das dazu bei, die Ungleichheit bei den Chancen auf Bildung zwischen reichen und armen Ländern abzubauen.
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