Nur noch freiwillige Pflichten für die meisten Firmen

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Ihnen hat das deutsche Lieferkettengesetz schon etwas gebracht: Arbeiter auf einer Bananenplantage in Ecuador.
Lieferkettengesetz
Der Bundestag debattiert über Änderungen am drei Jahre alten Lieferkettengesetz. Doch dieses wirkt und ist praktikabel, sagen zwei Organisationen in einer Studie und warnen, dass es damit in der Praxis bald ein Ende hat.

Die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch und das Hilfswerk Misereor warnen, die im Bundestag anstehende Novellierung werde das geltende Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zahnlos machen. Es abzuschwächen, wie die Koalition es plant, werde seine Wirkung deutlich verringern – und das zu einer Zeit, wo viele Firmen Prozesse und Zuständigkeiten geklärt hätten und sich in der Praxis Erfolge zeigten. Arbeitnehmer und Menschenrechtsverteidiger weltweit nutzten das Gesetz, um Rechte einzufordern,  „und viele Unternehmen setzen sich erstmals systematisch mit den menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer Geschäftsmodelle auseinander“, heißt es in einer neuen Studie der beiden Organisationen

„Unzählige Menschen wenden das Gesetz täglich an – in den Lieferketten deutscher Unternehmen, in Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen und in den Unternehmen selbst“, führt die Studie aus, für die im zweiten Halbjahr 2025 Fachleute aus diesen Kreisen befragt wurden. Germanwatch und Misereor schildern etwa, dass Gewerkschaften mit Verweis auf das Gesetz Druck auf türkische Arbeitgeber ausüben und so in der Türkei Tarifverhandlungen und verbesserte Arbeitsbedingungen durchsetzen konnten. In der Côte d’Ivoire hätten sie bei der Auslandstochter eines deutschen Logistikunternehmens Koalitionsfreiheit für die Bildung einer Gewerkschaft erreicht. 

Auf Bananenplantagen in Ecuador und Costa Rica, die große deutsche Supermarktketten beliefern, haben Gewerkschaften mit Unterstützung von Oxfam Deutschland sich über Unterbezahlung, Einschüchterung und Gefährdung durch Pestizide beschwert und bei zwei der Ketten Nachzahlungen, Verhandlungen und bessere Arbeitsbedingungen erreicht. Die beiden anderen verweigerten aber bislang die Kooperation. 

Fortschritte hängen von der Bereitschaft der Firmen ab

So betont die Studie, dass Fortschritte stark von der Bereitschaft der Firmen abhingen. Wenn nun der Durchsetzungsdruck aus dem Gesetz genommen werde, verliere es spürbar an Wirkung, mahnt Finn Schufft von Germanwatch. Es gebe bereits Hinweise, dass Unternehmen die Pflichten nicht mehr so ernst nähmen. So drohe ein Rückfall in Zeiten ohne Risikoanalysen für Lieferketten und ohne Beschwerdemechanismen.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht im Kern vor, die rund 5200 berichtspflichtigen Unternehmen aus der Pflicht zu entlassen, öffentlich zugängliche Berichte über Auswirkungen ihrer Geschäfte auf die Menschenrechte zu erstellen und an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu übermitteln – rückwirkend ab dem Jahr 2023. Unter den 5200 sind knapp 3000 Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen. Das BAFA wurde schon vergangenen Oktober angewiesen, die Prüfung der Berichte einzustellen und Bußgelder nur noch bei besonders gravierenden Verstößen zu verhängen. Laut der Novelle sollen Sanktionen künftig nur in schwerwiegenden Fällen und als letztes Mittel greifen.

Der Gesetzentwurf der Koalition ist umstritten. Die SPD-Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Kerstin Griese, begründete ihn bei der ersten Beratung im Bundestag Mitte Januar mit Vereinfachung und Rechtssicherheit für die deutsche Wirtschaft. Ihr SPD-Kollege Bernd Rützel gestand ein, Zustimmung sei für ihn „nicht einfach“, doch die Novelle sei im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart. Beide betonten, der Zweck des Lieferkettengesetzes – Schutz vor Menschenrechtsverstößen und Kampf gegen Ausbeutung – und die Sorgfalts- und Dokumentationspflichten blieben erhalten. 

Für die Linke ist das Gesetz ein zahnloser Tiger

Gewerkschaften argumentieren, es werde nicht Bürokratie, sondern Verantwortung abgebaut. Dagegen betont die Union, Verantwortung heiße nicht mehr Papierberge und Vorschriften. Die CSU sagte im Bundestag, der Mittelstand werde überfordert. Dagegen erklärte die Grünen-Abgeordnete Ricarda Lang, unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau, der laut der Novelle den bisher berichtspflichtigen Firmen in Deutschland 4 Millionen Euro Einsparungen pro Jahr bringen soll, würden Menschenrechte und Arbeitsschutz zum nervigen Ballast erklärt. Die Linke sieht das Lieferkettengesetz zum zahnlosen Tiger degradiert.

Das Gesetz komplett auszusetzen, haben Ende Januar 17 Wirtschaftsverbände gefordert, darunter aus den Branchen Chemie, Groß- und Außenhandel, Einzelhandel, Dienstleistungen und Bauindustrie sowie die Stiftung Familienunternehmen. In ihrem Schreiben an die Regierung und den Bundestag heißt es laut dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, die vorgesehenen Änderungen reichten nicht aus, „um Unternehmen spürbar zu entlasten“. 

Wenn es für die Aussetzung des Gesetzes keine Mehrheit gebe, solle die Novelle zumindest – wie die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen es vorsehe – diese Pflichten auf große Unternehmen mit ab 5000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz ab 1,5 Milliarden Euro beschränken. Das wären laut einer Stellungnahme des Normenkontrollrats noch die Hälfte der derzeit betroffenen 5.200 deutschen und ausländischen Firmen mit Hauptsitz in Deutschland. Laut Germanwatch und Misereor blieben noch rund 150 Firmen mit Hauptsitz in Deutschland erfasst. Das deutsche Gesetz gilt derzeit für Firmen ab 1000 Beschäftigte. Geht es nach der SPD-Staatssekretärin, dann sollen indes über den jetzigen Vorschlag hinausgehende Änderungen warten, bis die EU-Richtlinie 2028 in deutsches Recht umgesetzt wird. Es scheint, die harte Debatte steht noch bevor.

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