Im April hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf für Konzernverantwortung vorgestellt, im Juli endete das Vernehmlassungsverfahren dazu, bei dem etwa Kantone, Verbände, und Organisationen der Zivilgesellschaft Stellungnahmen dazu abgeben konnten, bevor der Bundesrat das Gesetz nun nochmals überarbeitet.
Dabei zeigte sich einmal mehr, wie umkämpft das Thema Konzernverantwortung in der Schweiz ist. Während der Ausarbeitung haben Wirtschaftsverbände heftig lobbyiert, um eine griffige Regelung zu verhindern. Auf der anderen Seite kritisierten Menschenrechtsorganisationen, dass der Gesetzesentwurf zahnlos bleibe.
Mit ihrem Entwurf macht die Schweizer Regierung einen Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungsinitiative, die unter anderem bei Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte im Ausland griffige Haftungsregeln für Schweizer Unternehmen fordert. Es ist bereits die zweite Initiative ihrer Art: Vor vier Jahren wurde ein ähnliches Anliegen in der Volksabstimmung knapp abgelehnt. Scheitert auch diese Volksinitiative, tritt der Gesetzentwurf des Bundesrats in Kraft.
Nur noch rund 30 Großkonzerne wären betroffen
Der Bundesrat hat sich dabei am Lieferkettengesetz der EU orientiert, das vom EU-Parlament Ende 2025 allerdings noch einmal abgeschwächt wurde. Es betrifft nun nur noch Unternehmen mit mindestens 5000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz. Diese Einschränkungen hat der Bundesrat eins zu eins übernommen. Damit würden in der Schweiz nur noch rund 30 Großkonzerne unter das Gesetz fallen.
Unter anderem diesen Punkt kritisieren die Befürworter einer strengen Regelung. Der Bundesrat habe die abgeschwächte EU-Regelung übernommen, aber dabei die Schweizer Realität nicht berücksichtigt, sagt Beat Gerber von Amnesty Schweiz. Die Schweiz sei ein zentraler Umschlagplatz für den globalen Rohstoffhandel. Zwar beschäftigten zahlreiche Unternehmen in dem Sektor weit unter 5000 Mitarbeitende, dennoch könnten ihre Umsätze in Milliardenhöhe liegen, so Gerber. Solche in einem Hochrisikobereich tätigen Firmen könnten nun durchs Raster fallen.
In internationalen Richtlinien wie den nicht verbindlichen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechten spiele die Größe des Unternehmens für die Geltung keine Rolle, sagt Anina Dalbert von Public Eye. Zwar nimmt auch die Konzernverantwortungsinitiative Bezug auf die europäischen Entwicklungen. Sie sieht zudem vor, dass der Gesetzgeber – falls die Initiative angenommen wird – in einem Gesetz spezifische Regeln für einzelne Wirtschaftssektoren mit besonders großen Risiken ausarbeiten kann. Insbesondere der Rohstoffsektor müsse erfasst werden, sagt Dalbert. „Denn die Schweiz hat hier eine besondere Verantwortung.“
Haftungspflicht mit hohen Hürden für Kläger
In anderen Punkten bleibt der Gesetzesentwurf des Bundesrats deutlich hinter der EU-Richtlinie zurück. So sieht er zwar eine Haftungspflicht für Unternehmen vor, allerdings mit hoher Beweislast und Kostenrisiko für Betroffene, die wegen Umweltschäden oder Menschenrechtsverletzungen klagen wollen. „Dabei wäre die Haftung der wichtigste Hebel“, sagt Beat Gerber. Er betont zugleich, dass eine Haftungspflicht der Prävention dienen sollte und nicht etwa dazu führen würde, dass kleine Firmen mit Klagewellen zugedeckt werden, wie die Gegner des Anliegens mahnen.
Ein weiterer Kritikpunkt zielt darauf, dass der Vorschlag des Bundesrats nur vorgelagerte Lieferketten erfasst, also die Schritte zur Herstellung eines Produkts. Nachgelagerte Lieferketten hingegen seien nicht erfasst, also das, was nach Fertigstellung mit einem Produkt geschieht: So wäre es beispielsweise noch immer möglich, dass Reedereien mit Sitz in der Schweiz ihre Schiffe in Südasien unter extremer Gefahr für die Arbeiter und unter Inkaufnahme schwerer Umweltschäden abwracken lassen. Oder dass Unternehmen wie der Chemiekonzern Syngenta gefährliche Pestizide, die in der Schweiz oder der EU verboten sind, in anderen Ländern weiterhin verkauft.
„Uns stört, dass der Bundesrat die EU-Regelung dort übernimmt, wo sie besonders großzügig gegenüber den Unternehmen formuliert ist, in der Frage der Durchsetzung aber dahinter zurückbleibt“, sagt Beat Gerber. Auf diese Weise wolle sich die Schweiz Wettbewerbsvorteile auf Kosten von Umweltschutz und Menschenrechten sichern.
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