Steuern sparen mit der GIZ

Steuern eintreiben wird in Deutschland zur Obsession. Nicht genug, dass der Fiskus bei Bürgern, die das Pech haben reich zu sein, einfach Auslandskonten ausspäht. Selbst Entwicklungsexperten, die armen Ländern Fachwissen bringen, sollen jetzt Steuern zahlen!

Dietmar Gosch, ein Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, hat die rund 700 Fachkräfte aufs Korn genommen, die von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) an Organisationen oder Behörden im Süden vermittelt und dort angestellt wurden. Ihr mageres lokales Gehalt stockt die GIZ zwar auf, aber nicht bis auf das Niveau ihrer „richtigen“ Experten. Dafür hat sie ihnen wenigstens einen kleinen Tipp gegeben: Wer die lästige Steuerplicht vermeiden will, muss seinen deutschen Wohnsitz aufgeben. Das haben wohl viele getan – überzeugt, dass es rechtens und normal ist, weder hier noch dort besteuert zu werden. Wer will ihnen das verdenken? Schließlich nehmen sie in Afrika oder Asien Entbehrungen wie verstopfte Straßen und klimatisierte Büros auf sich, um zum Beispiel Grundsätze der korrekten Buchführung und Korruptionsbekämpfung zu verbreiten. Vielleicht, wer weiß, sogar in Steueroasen wie Samoa oder den Seychellen, die nicht nur dank Schwarzgeld, sondern auch dank deutscher Entwicklungshilfe prächtig vorankommen.

Die GIZ steht zum Glück zu ihrem Tun: „Die GIZ hält sich an die bestehende Rechtslage. Für eine Steuerberatung werden und wurden unsere Mitarbeiter an Steuerberater verwiesen“, erklärt sie professionell. Da, lieber Herr Gosch, ist ja wohl jeder Missbrauch ausgeschlossen. Ziehen Sie Ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Praxis zurück und freuen sich mit uns, dass wir endlich Fortschritte machen beim Versuch, bewährte Praktiken aus der Geschäftswelt in die Entwicklungshilfe einzuführen!

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Es ist überhaupt nicht einsichtig, dass Entwicklungsexperten keine Steuern zahlen sollen. Diese Fachkräfte leisten professionelle Arbeit für die sie je nach Entsendeorganisation unterschiedlich entlohnt werden - einige sehr gut, andere bescheiden. Warum aber keine Steuern zahlen und so den Staaten die Mittel entziehen, die für jede Entwicklung dringend benötigt werden? Das ist paradox. Und es kann nicht Aufgabe der GIZ sein, solche Steuervermeidungspraktiken zu fördern. Das wäre ein schlechtes Verständnis von Entwicklung.

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1. Gesetze sind of interpretationsfähig und so wie das Bundesfinanzministerium "Nichtdurchführungsbestimmungen" für bestehende Gesetze erlässt, kann natuerlich auch der mündige Bürger die Gesetze interpretieren. Die Verfassung schützt immerhin das Eigentum und damit hat jeder Bürger das Recht sein Eigentum - natürlich innerhalb der bestehenden Gesetze - zu schützen.

2. Die Entlohnung der entsandten Fachkräfte basiert auf einem marktgerechten Entlohnungsgefüge. Wenn man also jemanden nach Afghanistan entsendet, der dort sein Leben riskiert, muss man ihm eine entsprechnde Vergütung anbieten. Wird diese Vergütung versteuert, hat der Entsandte weniger Einkommen und wird den Job schlicht und ergreifend nicht tun. Ergo der Bundeshaushalt für Entwicklungszusammenarbeit (übrigens aus Steuergelder finanziert) muss aufgestockt werden.

3. Das deutsche Gestzeswerk fuehrt explizit Gründe zur Steuerfreiheit auf. Warum wohl? Zum einen um bestimmte Tätigkeiten attraktiver zu machen (wie z.B. in malariaverseuchten Gebieten zu arbeiten), zum anderen um die Budgets von gemeinnützigen Projekten nicht überwiegend für Gehälter ausgeben zu müssen. Will das BfWZ nun in Zukunft Mitarbeiter gewinnen, muss es wesentlich höhere Haushaltsmittel einstellen. Kann man natürlich machen, aber ist es auch sinnvoll?

4. Die Gewährung von Steuerfreiheit ist über Jahrzehnte entsprechend den deutschen Gesetzen gewährt worden. Und das nicht von einer Bande Krimineller sondern von den Finanzämtern, ergo dem Bundesfinanzministerium. Jetzt Tausende von ehrlichen Buergern, die sich mit nicht unerheblichen persönlichen Einschränkungen für eine gute Sache engagiert haben im nachhinein zu kriminalisieren, ist in hohem Maasse unehrenhaft und verlogen. Gesetze oder deren Interpretation im Nachhineien zu ändern ist der eigentliche Skandal.

5. Soll eine bestehende Gesetzespraxis geaendert werden, ist das eigentlich ganz einfach. Das Parlament verabschiedet ein Gesetz x und dieses wird ab einem zukünftigen Zeitpunkt Y zur Anwendung gebracht. So sollte unsere Demokratie funktionieren – und nicht wie Willkührstaaten a la DDR und Russland!

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Schade, wie einseitig Sie hier schreiben. Natürlich haben auch die Herren und Damen der GiZ Steuern zu zahlen. Das ist geltendes Steuerrecht und der Bundesfinanzhof (nicht D. Gosch persönlich, sondern sein Senat des BFH ;-)) hat dies nun eindeutig so bestätigt. Dies ist auch keinerlei anderer Auslegung zugänglich. Ist die Steuerpflicht nun abhängig von der konkreten Tätigkeit? Weil die GiZ auf der richtigen (politischen) Seite steht, soll für sie das Steuerrecht nicht gelten? Aber dann für Banker, weil die ja "böse" sind? Das ist Steuerrecht nach Gefühl und nicht nach Recht und Gesetz ...

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erschienen in Ausgabe 5 / 2013: Wer spricht Recht?
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