Die vorgeschlagenen Maßnahmen zu Bergbau, Holzeinschlag, Erdöl- und Gasförderung stecken im Dickicht der EU-Verfahren fest. Vor 2014 werden sie nicht wirksam.
Die „Agenda des Wandels“ für die Neuausrichtung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit bis 2020 sortiert die Partnerländer nach dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen.
Den Weg zum Freihandel pflastert die Europäische Union mit Verträgen, die eine Vielzahl unterschiedlicher Regeln enthalten, unter welchen Bedingungen Waren in die EU eingeführt werden können.