Urteil: Italien darf Rettungsschiffe nicht grundlos kontrollieren
Brüssel/Luxemburg - Behörden dürfen Schiffe humanitärer Organisationen künftig nur noch aus triftigem Grund kontrollieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag in Luxemburg entschieden. Das Urteil schaffe „Rechtssicherheit für die Seenotrettung“, sagte Sea-Watch-Sprecher Oliver Kulikowski dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Organisation hatte geklagt, weil italienische Behörden im Sommer 2020 die beiden Schiffe „Sea-Watch 3“ und „Sea-Watch 4“ über Monate festgehalten hatten.