Justiz: Deutschland hat Angriff von Kundus ausreichend aufgeklärt
Brüssel/Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland vom Vorwurf freigesprochen, den Nato-Luftangriff bei Kundus 2009 nicht ausreichend aufgeklärt zu haben. Geklagt hatte ein Afghane, der bei dem von einem Bundeswehr-Oberst angeforderten Bombardement zwei Kinder verlor, wie der EGMR am Dienstag in Straßburg mitteilte. Die Richter befanden, "dass die Untersuchung der deutschen Behörden zum Tod der beiden Söhne des Beschwerdeführers den Anforderungen an eine wirksame Untersuchung" entsprochen habe. (AZ: 4871/16)