Grundsätze haben die Staaten in der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) von 1992 festgelegt. Danach sind nur die Industrieländer verpflichtet, ihre Treibhausgase zu senken; freiwilligen Klimaschutz in Entwicklungsländern sowie Klimaanpassung sollen sie finanziell und technisch unterstützen. Auf den UN-Klimagipfeln (Conferences of the Parties, kurz COP) verhandeln seitdem die Vertragsparteien der UNFCCC über die Ausgestaltung. Kernfragen sind: Welche Länder sollen Emissionen wie stark senken? Wie viel Hilfe sollen Entwicklungsländer erhalten? Und inwieweit dürfen Länder, die Emissionsminderung anderswo finanzieren, das auf eigene Klimaschutzziele anrechnen?
Zunächst wollten die Staaten „von oben“ festlegen, wie stark die Emissionen global sinken sollen, und daraus verbindliche Ziele für jedes Industrieland gewinnen. Doch im Kyoto-Protokoll von 1997 übernahmen die Industrieländer nur sehr schwache Pflichten, und die USA zogen nicht mit. Mit dem Klimagipfel in Kopenhagen 2009 war dieser Ansatz gescheitert. Zudem waren einige Entwicklungsländer, insbesondere China, nun so große Emittenten, dass ohne sie globaler Klimaschutz nicht mehr möglich ist.
Das Klimaabkommen von Paris 2015 brachte einen Kurswechsel: Danach müssen alle Staaten, auch arme, nationale Pläne für Klimaschutz nach bestimmten Standards vorlegen, sogenannte Nationally Determined Contributions (NDCs). Wie hoch sie ihre Ziele setzen, steht ihnen aber frei. Die Industrieländer versprechen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr für Klimaschutz und Anpassung im Süden. Und es wird überprüft, ob die NDCs umgesetzt werden und insgesamt reichen, um die Erderhitzung auf unter 2 Grad zu begrenzen. Das soll Druck erzeugen, sie nachzuschärfen. Die erste Prüfung (global stocktake) hat ergeben, dass das Paris- Abkommen mehr Klimaschutz angeregt hat, aber viel zu wenig für das Zwei-Grad-Ziel.