EU-Gericht stärkt Recht auf Familienzusammenführung
Brüssel, Luxemburg - Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling auch dann das Recht auf Familienzusammenführung, wenn er während des Verfahrens volljährig geworden ist. Das Recht auf Familienzusammenführung dürfe nicht mit der Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Entscheidung erlöschen, erklärten die Richter am Dienstag in Luxemburg. Sonst könnten Behörden die Bearbeitung absichtlich verzögern.